Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Crocodile Sounds, insbesondere für DJ-Service, Veranstaltungstechnik, Ton- und Lichttechnik.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Annahme eines Angebots zustande (§ 145 ff. BGB – Angebot und Annahme).
Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
3. Leistungen
Crocodile Sounds erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich DJ-Service, Ton- und Lichttechnik sowie Veranstaltungstechnik.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Mehrstundenregelung
Die vereinbarte Veranstaltungsdauer beträgt 6 Stunden, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
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Für Standardveranstaltungen wird jede angefangene Stunde über 6 Stunden hinaus mit 50 € pro Stunde berechnet.
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Für Großevents oder Bühnenveranstaltungen wird jede angefangene Stunde über 6 Stunden hinaus mit 100 € pro Stunde berechnet.
Mit der Buchung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot aufgeführten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde (§ 271 BGB – Fälligkeit der Leistung).
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 286 BGB).
6. Stornierung / Rücktritt
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
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bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
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14–29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
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weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Rechtsgrundlage: § 346 BGB (Rücktritt und Rückgewähr), § 323 BGB (Rücktritt wegen Nichtleistung).
7. Haftung
Crocodile Sounds haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen (§ 276 BGB, § 823 BGB).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Equipment oder sonstigem Eigentum von Crocodile Sounds, sofern diese Schäden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste zurückzuführen sind (§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).
9. Veranstaltungsbedingungen & Mehraufwand
Die angebotenen Preise gelten unter der Voraussetzung, dass ein ebenerdiger Zugang zur Veranstaltungsfläche besteht und der Auf- sowie Abbau ohne besondere Erschwernisse möglich ist.
Sollten Treppen, lange Laufwege, fehlende Aufzüge, eingeschränkte Parkmöglichkeiten oder sonstige erschwerte Bedingungen vorliegen, behalten wir uns vor, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten örtlichen Gegebenheiten vor Vertragsabschluss vollständig anzugeben.
10. Aufbau bei Großveranstaltungen
Bei Großevents oder technisch umfangreichen Produktionen erfolgt der Aufbau in der Regel einen Tag vor Veranstaltungsbeginn, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Der Kunde stellt sicher, dass die Veranstaltungsfläche zu diesem Zeitpunkt frei zugänglich ist.
Kann der frühzeitige Aufbau aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen, behält sich Crocodile Sounds das Recht vor, die technische Umsetzung aufgrund von Zeitdruck entsprechend anzupassen.
Dies kann dazu führen, dass nicht alle geplanten Geräte oder Installationen vollständig aufgebaut werden.
11. Stromversorgung / Technische Anforderungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine den gebuchten Leistungen entsprechende, fachgerecht installierte und separat abgesicherte Stromversorgung am Veranstaltungsort bereitzustellen.
Für Standardveranstaltungen wird in der Regel ein separat abgesicherter 16A Stromkreis benötigt.
Bei größeren Veranstaltungen oder umfangreichen Produktionen kann ein 32A CEE-Anschluss erforderlich sein. Die konkrete Leistungsanforderung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sollte die erforderliche Stromversorgung nicht oder nicht ausreichend vorhanden sein, können daraus entstehende Mehrkosten gesondert berechnet werden.
12. Unzureichende Stromversorgung
Ist die vereinbarte oder technisch erforderliche Stromversorgung nicht vorhanden, ist Crocodile Sounds berechtigt, die technische Umsetzung an die verfügbare Leistung anzupassen.
Ein Anspruch auf vollständige Leistungserbringung besteht in diesem Fall nicht. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen, sofern die unzureichende Stromversorgung nicht durch Crocodile Sounds zu vertreten ist (§ 326 BGB).
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht (§ 310 BGB).
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwelm.
14. Verpflegung von Personal
Der Kunde stellt während der gesamten Veranstaltungsdauer eine angemessene Verpflegung (Essen und Getränke) für das eingesetzte Personal von Crocodile Sounds, einschließlich DJ und Techniker, sicher.
Sofern keine Verpflegung gestellt wird, wird pro eingesetztem Mitarbeiter ein pauschaler Betrag von 8 € pro Stunde berechnet.
Diese Regelung gilt zusätzlich zur vereinbarten Veranstaltungsdauer und wird mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.
15. Angebotsgültigkeit
Angebote von Crocodile Sounds sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die angebotenen Preise oder Leistungen. Eine spätere Beauftragung kann zu geänderten Konditionen erfolgen.
16. Fahrtkosten / Kilometerpauschale
Anfahrten im Umkreis von 50 km ab Unternehmenssitz in Ennepetal sind im Angebotspreis enthalten.
Für Entfernungen über 50 km wird eine Kilometerpauschale von 0,70 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
Maßgeblich ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke vom Unternehmenssitz bis zum Veranstaltungsort.
Die Fahrtkosten werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
Aufgrund schwankender Kraftstoffpreise und Betriebskosten behält sich Crocodile Sounds vor, die Kilometerpauschale entsprechend anzupassen.
17. Fahrtzeit / Mitarbeiterkosten
Für Anfahrten über 50 km wird zusätzlich zur Kilometerpauschale die Fahrtzeit der eingesetzten Mitarbeiter (DJ, Techniker oder weiteres Personal) berechnet.
Pro angefangener Stunde der Fahrtzeit wird ein Betrag von 25 € pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Fahrtdauer für Hin- und Rückfahrt.
18. Individuell programmierte Lichtshow
Eine individuell programmierte Lichtshow zu einem vom Kunden gewählten Lied kann als kostenpflichtige Zusatzleistung gebucht werden.
Diese Leistung ist ausschließlich in Verbindung mit einem gebuchten Lichttechnik-Paket verfügbar.
Für die Programmierung wird ein Betrag von 75 € pro Minute der tatsächlichen Liedlänge berechnet. Maßgeblich ist die vom Kunden in finaler Version übermittelte Fassung des Songs.
Das Wunschlied muss spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Bei verspäteter Übermittlung oder nachträglichen Änderungen besteht kein Anspruch auf vollständige Umsetzung der programmierten Lichtshow. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht von Crocodile Sounds zu vertreten ist.
19. Höhere Gewalt / Veranstaltungsabbruch
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Stromausfällen, extremen Wetterbedingungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt oder vorzeitig beendet werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Crocodile Sounds.
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten bleiben hiervon unberührt.
20. Outdoor-Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen ausreichend wettergeschützten Aufbauplatz für Ton- und Lichttechnik zu sorgen.
Ist kein geeigneter Schutz vor Regen, Feuchtigkeit oder extremen Wetterbedingungen vorhanden, ist Crocodile Sounds berechtigt, den Aufbau oder Betrieb der Technik aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder zu unterbrechen.
Ein Anspruch auf vollständige Leistungserbringung besteht in diesem Fall nicht.